Römisch-katholische Pfarrkirchenstiftung Guthirt
Die Römisch-katholische Pfarrkirchenstiftung Guthirt untersteht dem kirchlichen Recht und der jeweilige Ortspfarrer der Röm.-kath. Kirchgemeinde amtet als Präsident. Der oberste Schirmherr ist der Bischof von Chur, er ernennt die Stiftungsräte, wobei der Pfarrer ein Vorschlagsrecht ausübt.
Am 9. Februar 1953 wurde die Römisch-katholische Pfarrkirchenstiftung Guthirt gegründet und das Pfarreivermögen darin eingebracht. Dieses besteht vor allem aus den Liegenschaften, wie Kirche, Pfarreizentrum, Pfarrhaus und den übrigen Liegenschaften. Im weiteren verwaltet sie Legate, Schenkungen, Mess-Stipendien und Kirchenopfer usw..
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